Seminar auf der 60. Jahrestagung der VSOU
Seminar zum Thema „Aktuelles Recht für Orthopäden“
der Arbeitsgemeinschaft für ArztRecht
auf der 60. Jahrestagung der VSOU e.V.
am 30. April 2012 von 13:30 bis 16:00 Uhr (Raum 9)
der Arbeitsgemeinschaft für ArztRecht
auf der 60. Jahrestagung der VSOU e.V.
am 30. April 2012 von 13:30 bis 16:00 Uhr (Raum 9)
Details zum Seminar-Inhalt:
- Das neue Versorgungsstrukturgesetz – Auswirkungen in Praxis und Krankenhaus
Dr. jur. Christoph Osmialowski (Rechtsanwalt, Kanzlei für ArztRecht, Karlsruhe) - IGeL-Leistungen in der Orthopädie
Dr. jur. Bernhard Debong (Rechtsanwalt, Kanzlei für ArztRecht, Karlsruhe) - Neue Strafbarkeitsrisiken – Der Orthopäde als Beauftragter der Krankenkassen
Dr. jur. Christoph Osmialowski (Rechtsanwalt, Kanzlei für ArztRecht, Karlsruhe)
Die Teilnahmegebühr beträgt € 25,– , eine Anmeldung ist erforderlich.
Arztrecht
Rechtsberatung mit einem klaren Konzept. Immer auf Ihrer Seite mit voller Konzentration für Ihre Angelegenheiten.
Arbeitsrecht:
Arbeitsrechtliche Vertretung des Krankenhausarztes gegenüber dem Krankenhaus vor allen Arbeitsgerichten. Arbeitsvertragliche Beratung bei der Formulierung und Auslegung von Verträgen, Teilnahme an Vertragsverhandlungen. Es besteht ein besonderer Schwerpunkt im Bereich des Chefarztvertragsrechts (Liquidationsrechte, Kündigungsschutz, Entwicklungsklausel usw.)
Arzthaftpflicht:
Abwehr der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Patienten, Beratung und Vertretung gegenüber Gutachterkommissionen, Land- und Oberlandesgerichten.
Arztstrafrecht:
Verteidigung des Arztes gegen strafrechtliche Vorwürfe (Behandlungsfehler, Schweigepflichtverletzung, Abrechnungsprobleme, Sponsoring usw.), Vertretung des Arztes gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten bis zum Bundesgerichtshof in allen Verfahrensstadien.
Gesellschaftsrecht:
Beratung, Vertretung, Verhandlung bei Gemeinschaftspraxisverträgen, Praxisgemeinschaftsverträgen, Kooperationen, Praxiskauf und -verkauf, Medizinischen Versorgungszentren, Vertretung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
Kassen(zahn)arztrecht:
Vertretung des (Zahn)-Arztes und Medizinischer Versorgungszentren gegenüber der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung und vor allen Sozialgerichten in Zulassungsfragen, Ermächtigungsangelegenheiten, Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren, Abrechnungsstreitigkeiten, Disziplinarverfahren usw.
Standesrecht:
Vertretung des Arztes in Rechtsstreitigkeiten vor der Ärztekammer oder den Berufs- und Verwaltungsgerichten gegen den Vorwurf standeswidrigen Verhaltens, z.B. wegen unerlaubter Werbung, Erteilung und Entzug der Approbation, der Anerkennung von Berufsbezeichnungen, der Befugnis zur Weiterbildung.
Allgemeines ärztliches Verwaltungsrecht:
Vertretung des Arztes in sonstigen arztrelevanten Rechtsgebieten nach dem Medizinproduktegesetz, Arbeitszeitgesetz, Arzneimittelrecht, dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung usw.
Arbeitsrechtliche Vertretung des Krankenhausarztes gegenüber dem Krankenhaus vor allen Arbeitsgerichten. Arbeitsvertragliche Beratung bei der Formulierung und Auslegung von Verträgen, Teilnahme an Vertragsverhandlungen. Es besteht ein besonderer Schwerpunkt im Bereich des Chefarztvertragsrechts (Liquidationsrechte, Kündigungsschutz, Entwicklungsklausel usw.)
Arzthaftpflicht:
Abwehr der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Patienten, Beratung und Vertretung gegenüber Gutachterkommissionen, Land- und Oberlandesgerichten.
Arztstrafrecht:
Verteidigung des Arztes gegen strafrechtliche Vorwürfe (Behandlungsfehler, Schweigepflichtverletzung, Abrechnungsprobleme, Sponsoring usw.), Vertretung des Arztes gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten bis zum Bundesgerichtshof in allen Verfahrensstadien.
Gesellschaftsrecht:
Beratung, Vertretung, Verhandlung bei Gemeinschaftspraxisverträgen, Praxisgemeinschaftsverträgen, Kooperationen, Praxiskauf und -verkauf, Medizinischen Versorgungszentren, Vertretung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
Kassen(zahn)arztrecht:
Vertretung des (Zahn)-Arztes und Medizinischer Versorgungszentren gegenüber der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung und vor allen Sozialgerichten in Zulassungsfragen, Ermächtigungsangelegenheiten, Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren, Abrechnungsstreitigkeiten, Disziplinarverfahren usw.
Standesrecht:
Vertretung des Arztes in Rechtsstreitigkeiten vor der Ärztekammer oder den Berufs- und Verwaltungsgerichten gegen den Vorwurf standeswidrigen Verhaltens, z.B. wegen unerlaubter Werbung, Erteilung und Entzug der Approbation, der Anerkennung von Berufsbezeichnungen, der Befugnis zur Weiterbildung.
Allgemeines ärztliches Verwaltungsrecht:
Vertretung des Arztes in sonstigen arztrelevanten Rechtsgebieten nach dem Medizinproduktegesetz, Arbeitszeitgesetz, Arzneimittelrecht, dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung usw.

